Fahrschule.live: Theorieunterricht erfassen & Teilnehmer nachtragen

Übersicht zur typischen Fahrschulüberwachung durch die Aufsichtsbehörde

Hinweis: Die nachfolgend beschriebenen Punkte basieren auf typischen Vorgehensweisen in vielen Bundesländern. Je nach zuständiger Behörde und regionalen Vorgaben kann es zu Abweichungen kommen. Diese Übersicht dient daher als allgemeine Orientierung.

1. Ausbildungsnachweise

  1. Es werden stichprobenartig ca. 20–30 Ausbildungsnachweise seit der letzten Überwachung überprüft.

  2. Unterschriften des verantwortlichen Leiters bzw. Inhabers und des Fahrschülers sind zwingend erforderlich. 
InfoSagt uns bitte Bescheid, dann erstellen wir euch gerne einen Ordner mit allen Ausbildungsnachweisen


2. Arbeitszeit- bzw. Tagesnachweise

  1. max. 480 Minuten pro Tag (8 Stunden) als Regelfall
  2. max. 600 Minuten pro Tag (10 Stunden) in Ausnahmefällen,
Tagesnachweise können als Alternative zu klassischen Arbeitszeitnachweisen verwendet werden.
Info
Fahrlehrer dürfen täglich 8 Stunden arbeiten, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden, wenn im 6-Monats-Zeitraum der Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.
Bei einer Vertraglich geregelten 6 Tages Woche dürfen 48 Stunden die Woche gearbeitet werden.


3. Unterlagen zu allen Fahrlehrern im Überwachungszeitraum

Für alle Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die im relevanten Zeitraum beschäftigt waren oder sind, werden folgende Unterlagen benötigt:
  1. Kopie des Fahrlehrerscheins (mit Beschäftigungsvermerk)
  2. Fortbildungsnachweis (Kopie genügt)
  3. Führerscheinkopie
  4. Bei ausgeschiedenen Fahrlehrern: Beschäftigungszeitraum bzw. Austrittsdatum
Info
Für Inhaber bzw. verantwortliche Leiter gelten abweichende Anforderungen:
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden (Ausnahme: Fortbildungsnachweis)

4. Anforderungen an die Fahrschulräume

  1. AGB müssen gut sichtbar ausgehängt sein
  1. Preisliste gemäß § 32 FahrlG muss vollständig und korrekt ausgefüllt sowie aushängt sein
  2. Ein Ausbildungsplan für Theorie und Praxis muss vorhanden sein
  3. Das verwendete Unterrichtsmaterial sollte aktuell sein
    1. Bewertung durch Behörden variiert stark: Von „topaktuell“ bis „>5 Jahre alt ist in Ordnung“
    2. Es existiert keine eindeutige gesetzliche Regelung

Info
Weiterführende Informationen zu den Anforderungen an Fahrschulräume im Rahmen der behördlichen Überwachung finden Sie hier.

5. ASF- und FES-Seminare (sofern durchgeführt)

  • Es erfolgt eine vollständige Prüfung aller Unterlagen

  • Kontrolle der Seminarabstände sowie der Mindestdauer

  • Bei FES-Seminaren zusätzlich:

    • Nachweis der Dokumentation

    • Benennung des Seminarleiters


6. Ausbildungsdokumentation

Info

Die Ausbildungsdiagrammkarten befinden sich aktuell bei uns in der Entwicklung.


7. Unterrichtsbeobachtung (je nach Bundesland)

In einigen Bundesländern kann ein Unterricht (Theorie oder Praxis) live überwacht werden.
  • Dauer: ca. 45 Minuten

  • Es erfolgt eine pädagogische Bewertung

  • Diese Form der Überwachung ist standardmäßig in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgesehen.


Letzte Aktualisierung: Juli 2025