Dieser Artikel listet alle relevanten Anforderungen auf, die bei der Überwachung von Fahrschulen hinsichtlich ihrer Unterrichtsräume berücksichtigt werden sollten. Die genauen Bewertungen können von Behörde zu Behörde variieren, daher empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung und Dokumentation der Einhaltung.
1. Fahrschulunterrichtsräume – Allgemeine Angaben
Alle Unterrichtsräume müssen für den theoretischen Unterricht geeignet sein.
Dazu gehören u. a. ausreichende Größe, Tageslicht, Belüftung und Bestuhlung.
Je nach Gruppengröße und Bundesland können die Anforderungen unterscheiden.
2. AGB müssen gut sichtbar ausgehängt sein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule sind für Schüler klar und sichtbar auszuhängen.
meistens Eingangsbereich oder Warteraum.
3. Preisliste gemäß § 32 FahrlG
Gemäß § 32 FahrlG muss eine vollständige, aktuelle und nachvollziehbare Preisliste ausgehängt sein. Sie muss sämtliche Leistungen und Preise enthalten.
4. Ausbildungsplan für Theorie und Praxis
Ein schriftlicher Ausbildungsplan, der sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung umfasst, muss vorhanden und einsehbar sein
5. Verwendetes Unterrichtsmaterial
Das eingesetzte Lehrmaterial muss aktuell sein und kann von modernen digitalen Systemen bis hin zu klassischem Printmaterial reichen.
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6. Bewertungsunterschiede durch Behörden
Es existieren keine einheitlichen Anforderungen zur Aktualität des Unterrichtsmaterials. Manche Behörden akzeptieren auch über fünf Jahre altes Material, andere verlangen topaktuelle Inhalte.
Falls ihr Unterricht.Live nutzt, erhaltet ihr selbstverständlich ein Zertifikat der Aktualität
7. Keine eindeutige gesetzliche Regelung
Die gesetzlichen Vorgaben sind allgemein gehalten, was dazu führt, dass einzelne Bundesländer oder Prüfstellen eigene Schwerpunkte setzen.