ASF-Kurse (Aufbauseminar für Fahranfänger) planen und Besonderheiten
Überblick: ASF-Kurse (Aufbauseminar für Fahranfänger)
Das ASF-Seminar ist eine verpflichtende Maßnahme für Fahranfänger, die während der Probezeit schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben
👉Ziel: Erkennen von Fehlverhalten. Sensibilisierung für Risiken, Entwicklung sicher Fahrstrategien
👉 Rechtsgrundlage: § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 35 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Aufbau & Ablauf des ASF-Seminars
Ein ASF-Seminar besteht aus 4 Sitzungen + 1 Fahrprobe:
Gruppensitzungen
- 4 Sitzungen à 135 Minuten
Teilnehmerzahl: mind. 6, max. 12 Fahrschüler.
Inhalte: Erfahrungsaustausch, Analyse typischer Verstöße, Diskussion von Risiken, Strategien zur Verhaltensänderung.
Beobachtungsfahrt
Findet zwischen der 1. und 2. Sitzung statt.
Dauer: ca. 30 Minuten + Nachbesprechung.
Kein Test oder Prüfung, sondern Beobachtung des Fahrverhaltens.
Ziel: Stärken/Schwächen im Fahrverhalten erkennen und als Grundlage für die weiteren Sitzungen nutzen.
Unterrichtsinhalte im ASF
Die Inhalte sind gesetzlich vorgeschrieben, es gibt also klare Leitlinien:
Analyse der begangenen Verstöße (Was ist passiert? Warum ist es passiert?)
Gefahrenbewusstsein stärken (Risiken im Straßenverkehr, Unfallursachen, typische Fehler von Fahranfängern).
Verkehrsregeln und deren Bedeutung (warum Regeln sinnvoll sind, nicht nur „Strafen vermeiden“).
Fahrverhalten reflektieren (Stress, Gruppendruck, Selbstüberschätzung).
Strategien entwickeln (wie Verstöße künftig vermieden werden können).
Diskussion in der Gruppe: Erfahrungsaustausch ist ein zentrales Element.
Besondere gesetzliche Vorgaben
- Das Seminar darf nur von speziell dafür anerkannten Fahrschulen und Fahrlehrern durchgeführt werden.
Fahrlehrer benötigen die Zusatzqualifikation Seminarerlaubnis für ASF.
Gruppengröße zwingend 6–12 Teilnehmer – darunter oder darüber ist das Seminar nicht zulässig.
Dauer: Mindestens 2 Wochen, maximal 4 Wochen zwischen 1. und letzter Sitzung.
Bescheinigung: Nach erfolgreicher Teilnahme stellt die Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus, die der Teilnehmer bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen muss.
Besonderheiten für Fahrschulen
Pflichtmaßnahme: Nachfrage ist regelmäßig vorhanden, sobald Fahrschüler von der Behörde geschickt werden.
Keine „freiwillige“ Teilnahme möglich, ASF ist immer behördlich angeordnet.
Beobachtungsfahrt ist kein Test → das muss Teilnehmern oft klar erklärt werden.
Gruppengröße strikt einhalten → sonst wird das Seminar rechtlich ungültig.
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